Wohnmobil-Stellplatz am Steinberger See

PLATZORDNUNG WOHNMOBIL-STELLPLATZ
Willkommen! Wir wünschen euch einen erholsamen Urlaub mit gutem Wetter. Im Interesse aller Gäste erkennt ihr beim Betreten unseres
Wohnmobil-Stellplatzes die offizielle Platzordnung an.
1     Zutritt
2     Befahren des Platzes / Höchstgeschwindigkeit
3     Stellplatz
4     Wohnwagen, Vorzelte, Wohnmobile
5     Platzruhe
6     Abfälle
7     Schmutzwasser
8     Strom
9     Hunde
10   Umweltschutz
11   Gefahren durch Extremwetter
12   Brandschutz
13   Datenschutz
14   Notdienste
15   Sonstiges
16   Haftung
1       Zutritt
Camper: Bucht euren Urlaub auf www.freizeitpark-movinground.de oder www.wohnmobil-stellplatz-steinberger-see.de.
Nach erfolgter Buchung erhältst du eine Buchungsbestätigung und 3 Tage vor Anreise nochmal eine E-Mail mit allen nötigen Informationen zur Anreise. Essenziell wichtig ist, dass Ihr beim „Online-Check-In“ euer Kennzeichen angebet. Der Zutritt auf den
Wohnmobil-Stellplatz findet über eine automatische Schranke mit Kennzeichenerkennung statt. 
Die Abrechnung des Wohnmobil-Stellplatzes erfolgt tageweise. Die Abreise am Folgetag hat bis 13:00 Uhr zu erfolgen.
2       Befahren des Platzes / Höchstgeschwindigkeit
Der Wohnmobil-Stellplatz gilt als verkehrsberuhigte Zone. Befahren ist nur mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt. 
3       Stellplatz
Bei der Anmeldung erhaltet ihr euren Stellplatz zugewiesen. Bitte haltet zur Platzgrenze einen Abstand von 1,50 m ein.
Zwischen eurem Wohnmobil und dem eurer Nachbarn müssen mindestens 5 m liegen. Zu Wegen, Freiflächen und innerhalb der Parzelle
gilt kein Mindestabstand. Klingt verwirrend? Bei Unklarheiten beim Aufbau stehen euch unsere Ansprechpartner vor Ort mit Rat und Tat
zur Seite.Ihr seid als Mieter für den ordnungsgemäßen Gesamtbrandschutzabstand verantwortlich und haftbar.
Bei Nichteinhaltung der Abstände müssen wir die unverzügliche Beseitigung verlangen. 
Besucher sind auf unserem Stellplatz gerne gesehen, jedoch nicht in den Zeiten der Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
4       Wohnwagen, Vorzelte, Wohnmobile
Wohnmobile und Wohnwagen müssen so beschaffen und aufgestellt sein, dass sie jederzeit von ihrem Standplatz entfernt werden können.
Bitte lagert nichts unter eurem Wohnwagen. Maximale Grundfläche von Zelt und Wohnwagen: 40 qm. Maximale Höhe von
Wohnwagen samt Aufbauten: 3,50 m.
5       Platzruhe
Von 22.00 bis 6.00 Uhr herrscht in unserem Wohnmobil-Stellplatz Nachtruhe. Bitte bewegt eure Fahrzeuge in diesem Zeitfenster
nur in Notfällen.
Wenn ihr Musik hört, Filme schaut oder tiefgründige Gespräche führt: Achtet darauf, eure Nachbarn nicht zu wecken.
Bei Verstößen gegen die Platzruhe kann ein Platzverweis ausgesprochen werden. Notdiensttelefon: 0175/1410048
6       Abfälle
Zur Abfallentsorgung stehen Behälter zur Verfügung. Bitte entsorgt euren Abfall außerhalb der Ruhezeit.
Hierzu bitte auch die Aushänge beachten.
7       Schmutzwasser
Lasst bitte auf keinen Fall Abwasser im Erdreich versickern! Euer Schmutzwasser gehört in die dafür vorgesehenen Entleerungsstellen.
Die Benutzung von Chemie‐WCs ist nur mit den empfohlenen Mitteln in ausreichender Verdünnung gestattet.
Die Entsorgungsstellen entnehmt bitte dem Aushang an der Rezeption.
8       Strom
Die Steckdose an der Stromsäule ist die Übergabestelle zwischen eurer und unserer elektrischen Anlage.
Ihr haftet als Mieter gegenüber Dritten für sämtliche Schäden, die durch euren Teil der elektrischen Anlage entstehen. 
9       Hunde
Wir freuen uns auf eure Hunde, solange sie andere Gäste nicht stören.
Bitte führt eure Vierbeiner im Wohnmobil-Stellplatz an der Leine. Gefährliche Hunde sind aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Bitte achtet darauf die Hundehaufen zu beseitigen.
10   Umweltschutz
Natur und Umwelt stehen für uns an erster Stelle.
Wir gestalten unseren Wohnmobil-Stellplatz möglichst umweltverträglich – und bitten daher auch euch um einen
sparsamen und bewussten Umgang mit den Ressourcen Energie, Wasser, Luft, Boden sowie Flora und Fauna. 
11   Gefahren durch Extremwetter
Ob Hitzewelle, Sturm oder Hagel – Extremwetter birgt beim Campen einige Gefahren.
Informiert euch am besten täglich über unsere Aushänge oder den Deutschen Wetterdienst zur erwarteten Wetterlage und
führt entsprechende Maßnahmen durch. Durch Naturereignisse verursachte Schäden bilden keinen Reise‐ bzw. Mietmangel
und sind von uns als Vermieter nicht zu vertreten.
12   Brandschutz
Offene Feuer sind im Wohnmobil-Stellplatz grundsätzlich verboten.
Aber keine Panik: Grillen unter ständiger Aufsicht erlauben wir selbstverständlich.
Wir verlassen uns darauf, dass ihr fürs Kochen und Heizen ausschließlich vorschriftsmäßige Geräte verwendet.
Die Anlagen in Wohnwagen und Caravans müssen regelmäßig durch Fachpersonal geprüft werden
– das Prüfprotokoll solltet ihr immer mitführen.
13   Datenschutz
Daten werden gemäß DSGVO gespeichert. Weitere Informationen findet ihr unter 
https://www.wohnmobil-stellplatz-steinberger-see.de/datenschutz
14   Notdienste
Notdienst Wohnmobil-Stellplatz: +49 (0)175 / 1410048
Polizei: 110 
Feuerwehr / Rettungsdienst: 112
Apotheke: +49 (0)9431 / 51473
15   Sonstiges
Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln sowie ordentlich und sauber zu hinterlassen.
Den Anweisungen der Platzleitung bzw. seiner Beauftragten ist Folge zu leisten.
Bei Verstößen gegen die Platzordnung behält sich der Vermieter im Rahmen des Hausrechts vor, die Kündigung des
Mietvertrages, in schwerwiegenden Fällen fristlos, auszusprechen.
Die Platzleitung ist in der Ausübung des Hausrechts berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern
oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dieses zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung auf dem Platz und im Interesse
der übrigen Gäste erforderlich erscheint oder wenn der Gast während seines Aufenthalts Personal oder andere
Gäste beleidigt, die Ruhe der anderen Gäste stört, sich fremdenfeindlich oder sonst diskriminierend äußert bzw. verhält,
in der Vergangenheit bereits Scheinreservierungen vorgenommen hat und/oder das Inventar des Platzes bzw. die Ausstattung des
Mietobjektes mutwillig zerstört oder beschädigt. Ein solches Verhalten berechtigt den Vermieter, ein sofortiges Hausverbot
auszusprechen und durchzusetzen. 
Der Gast haftet für die von ihm und seinen Mitbewohnern verursachten Schäden sowie
die von seinen Einrichtungen, Anlagen und Geräten ausgehenden Schäden.
Der Abschluss einer Teilkaskoversicherung wird empfohlen.
Diese Platzordnung in ihrer jeweiligen Fassung und die behördlichen Vorschriften, insbesondere die Landesverordnung über
Camping‐ und Wochenendplätze sind Bestandteil dieses Vertrages.
Der Mieter erkennt die Vertragsbedingungen und die Platzordnung des Vermieters an und nimmt die behördlichen Vorschriften zur Kenntnis. 
Der Vermieter ist berechtigt, fotografische Aufnahmen, unter anderem auch Luftaufnahmen, zu Marketingzwecken zu erstellen.  
16   Haftung
Bei Unfällen tritt eine Haftung des Campingplatzes nur dann ein, wenn ein Verschulden der Betriebsleitung
oder des Campingplatzpersonals nachgewiesen werden kann. 
Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen, einschließlich PKW, Mopeds und Motorrädern, Zelten,
Wohnwagen usw. wird nicht übernommen.
Jede Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch eigenes Verschulden oder durch Verschulden anderer
Campinggäste entstehen, ist von der Betriebshaftung ausgenommen. 
Für Verluste von Geld und Wertsachen sowie anderen Gegenständen haftet der Wohnmobil-Stellplatz nicht. 
Ansprüche auf Eigentum können nicht geltend gemacht werden. 
Für die Zeit des Aufenthaltes auf dem Platz ist der Besuchte voll für den Besucher verantwortlich. 
Steinberg am See, 06.04.2023
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